Der eBon gegen die Bonpflicht im Mitnahmegeschäft – gerade in Zeiten der Zwangspause lässt sich die Zeit nutzen, um Änderungen zu überlegen und anzustoßen.

Spätestens seit dem 01.01.2020 erhitzt die Bonpflicht die Gemüter – völlig zu Recht, finden die Entwickler von bon-online. Seit dem Inkrafttreten der gesetzlich vorgeschriebenen Bonpflicht werden Tag für Tag kilometerweise Papierabschnitte bedruckt und landen direkt im Mülleimer.

Welche Alternative gibt es also, die völlig rechtskonform der Papierverschwendung ein Ende setzt? Naheliegenderweise und am Puls der Zeit: eine digitale Variante des Kassenbons. Denn laut Gesetzgeber muss ein Bon lediglich erstellt und auf Wunsch an den Kunden übermittelt werden. Ob dies analog oder elektronisch erfolgt, ist freigestellt.

Nachhaltig handeln, Papierverschwendung vermeiden

Mit der Umstellung der Kassensysteme sind nicht nur hohe Kosten verbunden. Die Unmengen an Papier, das für den Quittungs-Ausdruck verwendet wird, stellen auch eine enorme Umweltbelastung dar. Angesichts des wachsenden Bewusstseins für Umwelt- und Klimaschutz unverantwortlich, finden die Mitarbeiter von it relations GmbH aus Mainz. Kurzerhand haben die smarten Köpfe mit dem eBon eine ressourcenschonende Alternative entwickelt. Eine Schnittstelle für Kassensysteme inklusive.

eBon einlesen: Gibt’s da auch eine App?

Bons können elektronisch erstellt und per handelsüblichem QR-Code-Scanner vom Smartphone des Kunden eingelesen werden. Sobald der elektronische Bon auf dem Smartphone gesichert wurde, kann er für die eigenen Unterlagen anderweitig gespeichert werden. Als zusätzliches Angebot bieten die Macher von eBon eine kostenlose App an, über die gescannte Bons ganz einfach verwaltet werden können. Auch ausgedruckte Bons können in dieses Verwaltungs-Tool integriert werden. Einfach per Smartphone fotografieren und fertig.

Datenschutz – Prämisse für den elektronischen Bon

So manch kritischer Geist wird nun nach dem Thema Datenschutz fragen – ebenfalls zu Recht, wie it relations GmbH überzeugt ist. Datenschutz hat höchste Priorität für die Erfinder des eBons. Angefangen beim Zahlvorgang bis hin zur dauerhaften Sicherung des Bons wird auf Vertraulichkeit gesetzt. Falls Kunden statt Bargeld die Kartenzahlung nutzen, blendet das Kassensystem personenbezogene Daten aus, bevor der Bon elektronisch erstellt und von der eBon-Software zu den bon-online Servern übermittelt wird. Zudem wird der Bon nach 30 Tagen automatisch gelöscht, wenn er auf dem Smartphone nicht abgerufen und anderweitig gesichert wurde.

Der eBon gleicht dem Papierbon und enthält sämtliche steuerrechtlichen Informationen. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das genutzte Kassensystem über eine aktive Internetverbindung verfügt. Die Idee kam bei den Herstellern von Kassensystemen derart gut an, dass bereits zahlreiche Vertriebspartner gewonnen werden konnten, die das System eBon unterstützen.

Alles digital: Schluss mit Frust

Ob Café, Bäcker oder Imbiss – der eBon bietet eine neue Perspektive beim Reizthema Bonpflicht und trägt nachhaltig zum Thema Fairness & Verantwortung in der Gastronomie bei. Seit dem 01.01.2020 konnte der Druck von 3,25 Millionen Bons vermieden werden.

www.bon-online.de

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